Fünf Reiseirrtümer: Unwissenheit schützt vor Schäden nicht

Fünf Reiseirrtümer: Unwissenheit schützt vor Schäden nicht

Für viele Österreicher steht die Haupturlaubszeit kurz bevor. Die Wiener Städtische weist auf fünf häufige Irrtümer hin, die ins Auge gehen und die Brieftasche empfindlich belasten können

7,7 Millionen Sommerurlaubsreisen hat es laut Statistik Austria 2018 gegeben – die meisten wurden privat organisiert und rund die Hälfte wurde zumindest in Teilen online gebucht. „Was bei der Reiseplanung häufig vernachlässigt wird, ist die zielgerichtete Absicherung der Reisekosten, des Autos und auch der eigenen Person. Mitunter ein Grund dafür sind Irrtümer, die sich hartnäckig halten“ so Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung, und betont weiter: „Nur allzu oft bleiben Kundinnen und Kunden bei einem notwendigen Storno oder Abbruch auf den Reisekosten sitzen oder müssen für kostspielige medizinische Leistungen oder gar Heimtransporte selbst aufkommen.

Irrtum 1: „Im benachbarten Ausland gilt die E-Card und ich bin ohnehin schnell daheim“

Diese Annahme stimmt nur zum Teil, denn: Zwar gilt die E-Card in den EU-Mitglieds- und EWR-Staaten, der Schweiz, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina, doch tut sie dies ausschließlich bei Vertragsärzten und in öffentlichen Spitälern. Und: Wenn es wirklich ernst wird, ist schnellstmögliche medizinische Versorgung unerlässlich – die Frage der Kosten stellt sich meist erst im Nachhinein. „Ein entscheidender Punkt ist, dass die Leistungen der E-Card an die österreichischen Standardsätze gebunden sind. Die Differenz, die speziell in Urlaubsregionen beachtlich sein kann, ist privat zu erbringen – oder man hat vorgesorgt und kann sich auf eine Reisekrankenversicherung verlassen“, erklärt Wendler. Genau das empfiehlt auch das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres. Alleine im Jahr 2018 hat die Wiener Städtische in Summe mehr als 400.000 Euro an ihre Kunden aufgrund von Arztkosten im Ausland ausbezahlt.

Irrtum 2: „Beim Online-Buchen ist die mitangebotene Versicherung die beste Wahl“

Leider nein! Anstatt eines vorgegebenen Pakets sollte nach persönlichem Bedarf versichert werden. So ist wirklich nur das versichert, was Sinn macht – worauf persönlich Wert gelegt beziehungsweise was benötigt wird. Doch Achtung: Wenn eine Reise bereits gebucht ist und man sich erst einige Tage danach entschließt, eine Stornoversicherung abzuschließen, beginnt der Versicherungsschutz erst am elften Tag nach Abschluss der Stornoversicherung!

Irrtum 3: „Kurz vor Abreise kann ich mich nicht mehr versichern“

Bei der Wiener Städtischen lautet die Devise: Solange die Füße österreichischen Boden berühren, kann noch eine Reiseversicherung abgeschlossen werden – und zwar online, mit wenigen Klicks. So kann man via Smartphone oder Tablet sogar noch am Flughafen oder am Bahnhof rasch für Sicherheit im Urlaub vorsorgen: wienerstaedtische.at/reise.

Irrtum 4: „Solange ich noch nicht im Flugzeug bin, kann ich stornieren“

Bei diesem Irrtum kommt es auf das Detail an, nämlich auf die Definition des Reiseantritts: Aus Sicht des Reisenden startet die Reise üblicherweise beim Betreten des Flugzeugs – ab da fühlt man sich nicht mehr zu Hause, der Urlaub beginnt. Tatsächlich gilt jedoch das Verlassen der Heimatgemeinde als entscheidender Moment – ab diesem Zeitpunkt gilt die Reise als angetreten. Wenn man jedoch aufgrund plötzlich auftretender Krankheitssymptome die Reise nicht fortsetzen kann, handelt es sich trotz des frühen Zeitpunkts und obwohl man das Flugzeug noch gar nicht betreten hat, um einen Abbruch und kein Storno und nur eine Reiseabbruchversicherung erbringt eine Leistung.

Irrtum 5: „Verursache ich einen Autounfall, zahlt meine Haftpflichtversicherung“

Jein. Zwar sind etwaige Fremdschäden durch die Haftpflichtversicherung gedeckt, doch bleibt man auf dem entstandenen Schaden am eigenen Fahrzeug zu 100 Prozent sitzen – sofern es nicht durch eine Vollkasko-Versicherung geschützt ist. Eine Kfz-Reisekaskoversicherung schützt das eigene Fahrzeug und mit optionalem Freizeitpaket auch private Gegenstände bei Einbruchsdiebstahl wie beispielsweise Golf-, Tauch-, Surf-, Tennis-, Bergsteiger-, Lauf- und Fischereiausrüstungen im Auto und in versperrten Dachboxen.

Quelle: OTS  Foto: Symbolfoto

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