Die Region rund um den Traunsee wurde zu einem Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt. Details finden Sie hier
Auf Grund der derzeitigen Situation wurden in Österreich Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko und Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt. In diesen Gebieten sind von den Geflügelhalterinnen und -haltern bestimmte Maßnahmen umzusetzen.
Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko:
Stallhaltungspflicht: Geflügel ist in Stallungen oder in geschlossenen Haltungs- vorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, zu halten (z.B. Volieren mit Dach oder sogenannte „Wintergärten – zum Stall anschließende, durch Netz oder Gitter abgesicherte offene Fronten unter einem Dach).
Betriebe unter 50 Stück Geflügel sind bei Einhaltung der folgenden Biosicherheits- maßnahmen von der Stallhaltungspflicht ausgenommen:
- Enten und Gänse werden getrennt zu anderem Geflügel gehalten, sodass ein Kontakt nicht möglich ist und
- in Ausläufen wird das Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko:
- Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Enten und Gänse müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein Kontakt nicht möglich ist.
- Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der
- zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Zusätzlich zu melden im Risikogebiet:
- ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20%),
- ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5%)
- oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche)
Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko:
- Altmünster
- Ebensee am Traunsee
- Gmunden
- Grünau im Almtal
- Gschwandt
- Kirchham
- Laakirchen
- Ohlsdorf
- Pinsdorf
- Roitham am Traunfall
- St. Konrad
- St. Wolfgang im Salzkammergut
- Traunkirchen
- Scharnstein
- Vorchdorf
Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko:
- Bad Ischl
- Bad Goisern
- Gosau
- Hallstatt
- Obertraun
Quelle: Mag. Karoline Tiefenthaler // Fotocredit: An24