Lockdown - Was gilt ab 26. Dezember

Lockdown - Was gilt ab 26. Dezember

Hier die  wichtigsten Regeln und Vorgaben -  Diese treten ab heute in Kraft 

Wie viele Personen darf ich ab 26. Dezember zu Hause treffen oder besuchen?

  • Ab dem Stefanitag gelten rund um die Uhr strenge Ausgangsbeschränkungen. 
  • Für Treffen mit Personen, die nicht im selben Haushalt leben, kommt die „1 plus 1“-Regel zur Anwendung. 
  • Das Treffen von Personen aus verschiedenen Haushalten ist nur dann erlaubt, wenn eine der beiden Seiten alleine auftritt.  
  • Will ich z.B. meine Schwester oder meinen Bruder besuchen, darf ich bei diesem Besuch nicht meine ganze Familie mitnehmen.

Wie viele Personen dürfen Silvester zusammen feiern?

  • Hier gilt ebenfalls die „1 plus 1“-Regel
  • Nur eine Person darf einen anderen Haushalt besuchen.

Kann ich ab 28. Dezember die Einkaufsgutscheine einlösen?

  • Gilt der Gutschein für Betriebe, die wichtige Güter wie Lebensmittel, Hygieneartikel oder Medikamente verkaufen (Supermärkte, Apotheken, Drogerien), dann ja 
  • Diese Betriebe dürfen zwischen 6 und 19 Uhr ein Abholservice  einrichten. 
  • Wenn die Ware vorbestellt und im Freien übergeben werden kann, ja.

Darf ich in den Ferien Skifahren fahren?

  • Outdoor-Sportstätten wie Loipen, Eislaufplätze und Skipisten sind geöffnet. 
  • Gondeln und abdeckbare Sessellifte dürfen nur zu  50 Prozent belegt werden. 
  • Während der Liftfahrt und beim Anstellen ist eine FFP2-Maske zu tragen
  • Schals sind hier nicht ausreichend

Darf man trotz Lockdown in den Zweitwohnsitz fahren?

  • Ja - Die Deckung des Wohnbedürfnisses ist gestattet

Muss man Arzt- oder Gerichtstermine verschieben

  • „Unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Termine“ sind gestattet
  • Das betrifft auch Besuche beim Tierarzt 

Quelle: MH24  //  Fotocredit: Symbolfoto

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