Hier die wichtigsten Regeln und Vorgaben - Diese treten ab heute in Kraft
Wie viele Personen darf ich ab 26. Dezember zu Hause treffen oder besuchen?
- Ab dem Stefanitag gelten rund um die Uhr strenge Ausgangsbeschränkungen.
- Für Treffen mit Personen, die nicht im selben Haushalt leben, kommt die „1 plus 1“-Regel zur Anwendung.
- Das Treffen von Personen aus verschiedenen Haushalten ist nur dann erlaubt, wenn eine der beiden Seiten alleine auftritt.
- Will ich z.B. meine Schwester oder meinen Bruder besuchen, darf ich bei diesem Besuch nicht meine ganze Familie mitnehmen.
Wie viele Personen dürfen Silvester zusammen feiern?
- Hier gilt ebenfalls die „1 plus 1“-Regel
- Nur eine Person darf einen anderen Haushalt besuchen.
Kann ich ab 28. Dezember die Einkaufsgutscheine einlösen?
- Gilt der Gutschein für Betriebe, die wichtige Güter wie Lebensmittel, Hygieneartikel oder Medikamente verkaufen (Supermärkte, Apotheken, Drogerien), dann ja
- Diese Betriebe dürfen zwischen 6 und 19 Uhr ein Abholservice einrichten.
- Wenn die Ware vorbestellt und im Freien übergeben werden kann, ja.
Darf ich in den Ferien Skifahren fahren?
- Outdoor-Sportstätten wie Loipen, Eislaufplätze und Skipisten sind geöffnet.
- Gondeln und abdeckbare Sessellifte dürfen nur zu 50 Prozent belegt werden.
- Während der Liftfahrt und beim Anstellen ist eine FFP2-Maske zu tragen
- Schals sind hier nicht ausreichend
Darf man trotz Lockdown in den Zweitwohnsitz fahren?
- Ja - Die Deckung des Wohnbedürfnisses ist gestattet
Muss man Arzt- oder Gerichtstermine verschieben
- „Unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Termine“ sind gestattet
- Das betrifft auch Besuche beim Tierarzt
Quelle: MH24 // Fotocredit: Symbolfoto