Schutz vor Hangwasser - Eigenverantwortung

Schutz vor Hangwasser - Eigenverantwortung

LR Klinger: Erste Förderanträge für Hangwasserschutzprojekte entgegengenommen

Im Jahr 2016 wurde Oberösterreich von Starkniederschlägen in einem bisher unbekannten Ausmaß heimgesucht. Nahezu täglich waren die Einsatzkräfte mit dem Kampf gegen die spontan auftretenden, nicht vorhersagbaren Überflutungen beschäftigt. „Der Schutz vor Flusshochwasser hat in Oberösterreich eine sehr lange Tradition. Etwa 50 Mio. Euro wurden im vergangenen Jahr von Bund, Land und Gemeinden in den Hochwasserschutz investiert. Umso erfreulicher ist es, dass nun auch für Hangwasserschutzmaßnahmen Mittel unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung stehen“, erklärt Wasser-Landesrat KommR Ing. Wolfgang Klinger.

„Die Hangwasserabflüsse haben viel menschliches Leid verursacht und große wirtschaftliche Schäden angerichtet. Nun ist die erste Förderperiode für die Erstellung von Projekten zum Schutz vor Hangwasser angelaufen. Es wurden Förderanträge mit einer Gesamtinvestitionssumme von etwa 225.000 Euro eingereicht“, so Landesrat Klinger.

Hierbei handelt es sich um eine Förderung, die von der Abteilung Wasserwirtschaft mit Unterstützung der Naturschutzabteilung gemeinsam mit der Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelt wird. Anhand dieser ersten Anträge werden Erfahrungen mit dieser Förderung gesammelt. „Es ist geplant, in den nächsten Monaten neue Förderanträge entgegenzunehmen. Sobald die Projekteinreichung in Form eines neuen Calls möglich ist, findet sich ein entsprechender Hinweis auf unserer Homepage. Nun ist es endlich gelungen, unter Beteiligung von EU und Bund auch Fördermittel für den Schutz vor Hangwasser bereit zu stellen“, zeigt sich Landesrat Klinger über die neue Möglichkeit der Förderung zufrieden.

80 % der anerkennungsfähigen Kosten für die Erstellung von Projekten zum Schutz vor Hangwasser werden von EU, Bund und Land im Rahmen des Förderprogramms “Ländliche Entwicklung“ als Förderungsmittel zur Verfügung gestellt. 20 % der Kosten muss die antragstellende Gebietskörperschaft selber aufbringen. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Nach Vorlage und Prüfung von Rechnungen kann die Förderung vorbehaltlich der Schlussprüfung ausbezahlt werden.

Die Gemeinden sind für die Umwidmung und Bebauung zuständig. Hierbei gilt es, dem Thema Hangwasser die notwendige Bedeutung beizumessen. Oftmals helfen bauliche Maßnahmen geringen Umfangs, um großes Unglück als Folge eines Starkniederschlagsereignisses vermeiden zu können.

„Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger keine Überflutungen in ihren eigenen vier Wänden erleiden müssen. Der Schutz vor Hangwasser erfordert die Zusammenarbeit vieler Fachbereiche. Land- und Forstwirtschaft, Raumordnung, Bautechnik und Wasserwirtschaft suchen schon seit geraumer Zeit nach Lösungen. Hangwasserabflüsse entstehen vielfach außerhalb vom Siedlungsraum auf unbebauten Flächen. Die Bedeutung der Bewirtschaftung der Flächen nimmt aber mit zunehmender Niederschlagsintensität ab. Jeder Einzelne kann einen Beitrag zur Entschärfung der Hangwassersituation leisten. Rückhalt von anfallendem Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück, die Versiegelung von Flächen möglichst gering halten, keine Ablenkung von Hangwasserabflüssen durch Mauern, Zaunsockel oder engmaschige Drahtzäune, kein Zuschütten und Verrohren von Gräben und das Freihalten von Tiefenlinien sind wichtige Maßnahmen“, so Klinger.

Neue Objekte sollten auf Grundstücken so platziert werden, dass Gräben, Mulden und Senken frei bleiben. Der Eintritt von Hangwasser auf ein Baugrundstück und der Austritt aus einem Baugrundstück sollte nicht durch Mauern oder Dämme behindert werden. Gebäudeöffnungen sollten so gestaltet werden, dass Hangwässer nicht eindringen können. Am besten ist es, die Wohnebene auf einem sicheren Niveau oberhalb des möglichen Hangwasserabflusses zu errichten. Terrassen- und Eingangstüren sollten so gestaltet sein, dass Hangwasser nicht eindringen kann. Lichtschächte, Kellerabgänge und Tiefgaragenabfahrten können durch Errichten von Schwellen bzw. durch das Anheben auf ein hangwassersicheres Niveau vor dem Eindringen von Hangwasser geschützt werden. Wenn das nicht möglich ist, kann auch der Einbau von wasser- und druckdichten Fenstern und Türen geprüft werden. Dass moderne Häuser aufgrund der wasserdichten Ausführung von Kellern im Ereignisfall aufschwimmen und Schaden nehmen können, sollte bei der Planung ebenso berücksichtigt werden wie die Möglichkeit des Eindringens von Abwasser aus dem Kanal, wenn keine rückstausichere Ausführung des Hauskanals erfolgt.

„Wir wollen bestehende Siedlungen schützen. Es muss sich jeder Betroffene bewusst sein, dass Maßnahmen zum Schutz des eigenen Objektes im Sinne der Eigenvorsorge von ihm selbst ergriffen werden müssen. Die Hangwassergefährdung ist flächendeckend gegeben. Es ist somit nicht möglich, alle Objekte durch technische Hangwasserschutzmaßnahmen außerhalb des Baugrundstücks zu schützen. Vor allem bei der Planung neuer Objekte sollte die Gefährdung durch Hangwasser berücksichtigt werden. Mit geringem Mehraufwand kann so ein guter Schutzgrad erreicht werden. Auch bestehende Objekte können oftmals mit vergleichsweise geringem Aufwand hangwassersicher gemacht werden“, hält Landesrat Klinger fest.

Quelle: Land OÖ  Fotocredit: Symbolfoto

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