Waldbrandschutzverordnung im Bezirk Vöcklabruck

Waldbrandschutzverordnung im Bezirk Vöcklabruck

Am 23. März 2023 tritt im Bezirk Vöcklabruck die Waldbrand-Schutzverordnung durch die Bezirkshauptmannschaft in Kraft und gilt bis Ende Oktober 2023.

Daher ist beim Umgang mit Feuer und offenem Licht im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen verboten!

Um der Gefahr von Wald- und Flurbränden bei der Trockenheit vorzubeugen - und um unnötige Feuerwehreinsätze zu vermeiden - sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • jegliches Feuerentzünden, einschließlich des Rauchens, in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes und Wiesen ist zu unterlassen
  • kein Entzünden von Feuerwerken
  • auf entsprechenden Funkenflug durch Arbeiten im Freien achten
  • keine Fahrzeuge in trockene Wiesen oder Felder abstellen
  • bei Feld- und Erntearbarbeiten in der Landwirtschaft entsprechende Sicherheitsmaßnahmen beachten

Link zur Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck.


Quelle:   FF Au-See, ^AN  //  Fotocredit: Pixabay

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