Weiterer Schritt zur Erweiterung des Gewaltschutzes in Österreich

Weiterer Schritt zur Erweiterung des Gewaltschutzes in Österreich

Bei Betretungs- oder Annäherungsverbot ist in Zukunft ein obligatorisches Waffenverbot auszusprechen. Das notwendige Gesetz passierte am 13. Oktober 2021 den Ministerrat

"Der Kampf gegen Gewalt in den eigenen vier Wänden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Polizei ist hierbei ein wichtiger Akteur im Schutz von Gewaltopfern, der vor allem notwendige Akutmaßnahmen setzen kann. Die Erweiterung der gesetzlichen Befugnisse ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeit der Polizei im Gewaltschutz noch effektiver zu gestalten", sagte Innenminister Karl Nehammer nach dem Ministerrat am 13. Oktober 2021 in Wien.

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass bei Anordnung eines Betretungs- oder Annäherungsverbotes auch automatisch ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen wird. Die Regelung zur Übermittlung strafprozessualer Daten an Vereins- und Waffenbehörden wurde aufgrund des damit verbundenen Grundrechtseingriffs näher bestimmt und auf ein notwendiges Maß beschränkt.

Seit 2021 wird der Kampf gegen häusliche Gewalt auch durch speziell ausgebildete Polizistinnen und Polizisten verstärkt. Seit 1. September 2021 müssen Gefährder, gegen die ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, an einer sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung in einer Beratungsstelle für Gewaltprävention teilnehmen. "Gewalt ist weder im privaten Zusammenleben noch in der Öffentlichkeit tolerierbar", betonte Nehammer. Die im Ministerrat beschlossene Gesetzesänderung sei ein weiterer wichtiger Schritt um den Schutz vor Gewalttaten in der Familie enger zu knüpfen.

Quelle: BMI  //  Fotocredit: ©  BMI / Schober

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