WKÖ zu Karfreitag: Keine Mehrbelastung für Betriebe aber offen für Gespräche über mögliche Varianten

WKÖ zu Karfreitag: Keine Mehrbelastung für Betriebe aber offen für Gespräche über mögliche Varianten

An vernünftiger Lösung arbeiten ohne Feiertage zu maximieren – Papamonat: Bereits jetzt Vielzahl von Rechtsansprüchen rund um Geburt An vernünftiger Lösung arbeiten ohne Feiertage zu maximieren – Papamonat: Bereits jetzt Vielzahl von Rechtsansprüchen rund um Geburt

In Hinblick auf eine durch den EuGH notwendig gewordene Neuregelung des Karfreitags betont die Wirtschaft, dass es für die Betriebe keine neuen Belastungen geben und damit auch kein zusätzlicher allgemeiner Feiertag Ziel einer Neuregelung sein dürfe: „Wir sind überzeugt davon, dass dieses Thema im Ausgleich für alle gelöst werden kann. Es geht darum den Karfreitag als besonderen Tag zu honorieren, aber die Wirtschaft nicht mit hunderten Millionen Euro mehr zu belasten. Die Bundesregierung hat hier klargestellt, dass es zu keiner Mehrbelastung kommen wird und dies ist für uns der gültige Grundsatz“, betonte heute, Sonntag, der stellvertretende Leiter der Sozialpolitischen Abteilung der WKÖ, Rolf Gleißner.

Den von Bundesminister Beate Hartinger-Klein in der „Pressestunde“ genannten sieben Varianten stehe die Wirtschaft grundsätzliche „gesprächsoffen" gegenüber. Fakt ist aber, so Gleißner, dass Österreich mit 25 bzw 30 Urlaubstagen und 13 Feiertagen bereits weit mehr freie Tage als der EU-Schnitt oder Deutschland hat. Auch Heiligabend und Silvester sind ganz oder teilweise Feiertage.  „Österreichs Betriebe sind verlässliche Arbeitgeber, die gute Arbeitsbedingungen bieten. Deshalb sollte auf dieser Basis gemeinsam an einer vernünftigen Lösung gearbeitet werden, die keine Feiertage maximiert, sondern auf eine gleichheitskonforme Vereinbarung entsprechend dem EuGH-Entscheid abzielt“, so Gleißner.

In Bezug auf einen möglichen Rechtsanspruch auf einen „Papamonat“ verwies Gleißner auf bereits jetzt bestehende Rechtsansprüche von Vätern rund um die Geburt, die eine Beteiligung an der Betreuung ermöglichen. Es liege zudem bis dato keine Meldung aus einem Betrieb vor, in dem einem Vater eine Freistellung verweigert worden wäre. „Ein möglicher Papamonat wäre für kleinere und mittlere Betrieben kaum durchführbar, weil fehlende Fachkräfte über vier Wochen nicht einfach ersetzt werden können“, so Gleißner abschließend. (PWK066/US)

Quelle: OTS  //  Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit, Mag. Dr. Rolf Gleißner

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