Zwei weitere Affenpockenfälle in Österreich

Zwei weitere Affenpockenfälle in Österreich

Behörden haben sämtliche Schritte veranlasst und ein Merkblatt für Großveranstaltungen veröffentlicht

Das Gesundheitsministerium informiert über das Auftreten von zwei weiteren Fällen von Affenpocken in Österreich. Die Erkrankung ist seit einigen Wochen in Österreich meldepflichtig. 
Im Rahmen dieser Meldepflicht wurden den Behörden in den vergangenen Tagen zwei weitere Fälle (ein Fall aus Wien, ein Fall aus Niederösterreich) gemeldet. Der Fall aus Niederösterreich wird in Wien stationär behandelt. Die Gesundheitsbehörden vor Ort haben die notwendigen Maßnahmen veranlasst und die beiden Fälle werden den internationalen Gesundheitsbehörden gemeldet. 
Auch die Erhebung von Kontaktpersonen der beiden Erkrankten läuft bereits und alle damit verbundenen Schritte wurden veranlasst.

Neues Merkblatt mit wesentlichen Informationen
Für eine bestmögliche Information der Bevölkerung haben die Expert:innen des Gesundheitsministeriums vergangene Woche ein neues Merkblatt mit wichtigen Tipps zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten erarbeitet und veröffentlicht. 
Neben den Affenpocken behandelt dieses Infoblatt auch Sexuell übertragbare Infektionen (STIs) und COVID-19. Dazu wurden wesentliche Tipps zur Vorbeugung und zum Vorgehen beim Verdacht auf eine Infektion zusammengefasst.

Die Broschüre ist damit ein idealer Begleiter für Teilnehmer:innen von Großveranstaltungen, Festivals und Feiern. Das Gesundheitsministerium informiert damit aktiv Veranstalter:innen und Organisator:innen von Events über Maßnahmen zur Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten. Sie arbeitet dabei auch eng mit den Behörden zusammen.

Dazu Gesundheitsminister Johannes Rauch: „Das Auftreten der Affenpocken hat uns wieder bewusst gemacht, dass übertragbare Krankheiten auch jenseits von COVID-19 eine ständige Gefahr für unsere Gesundheit sind. Wo viele Menschen zusammenkommen und feiern, ist die Wahrscheinlichkeit der Übertragung besonders groß. Es ist deshalb wichtig, sowohl die Organisator:innen als auch die Teilnehmer:innen von Veranstaltungen aktiv zu informieren und so zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten beizutragen.“

Nähere Informationen zum neuen Merkblatt finden sich unter: https://www.sozialministerium.at/Services/News-und-Events/merkblatt-uebertragbare-krankheiten.html

Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK); sozialministerium.at / ots  //  Fotocredit: Symbolfoto

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